General Terms and Conditions of QHSE Akademie GmbH
Geltungsbereich
Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle Bildungsangebote, auch für solche, die nach den Vorschriften des Sozialgesetzbuches oder sonstiger Maßnahmenträger gefördert werden.
Diese Bedingungen gelten, soweit nicht andere rechtlich bindende Regelungen, insbesondere solche der Bundesagentur für Arbeit, entgegenstehen.
Inhalte der Bildungsmaßnahmen
Die Inhalte entsprechen dem zu Beginn der Bildungsmaßnahmen gültigen Lehrgangsangebot.
Gesetzliche Bestimmungen und Vorgaben für öffentlich-rechtlich oder berufsgenossenschaftlich anerkannte Abschlüsse (Regelwerke, Rahmenlehrpläne, Prüfungsordnung) werden eingehalten.
Örtliche und terminliche Veränderungen und Ergänzungen des Maßnahmenablaufes bleiben vorbehalten.
Vorrangig und maßgeblich ist die Erreichung des Zieles der Bildungsmaßnahmen.
Absage einer Bildungsmaßnahmen
Bei zu geringer Beteiligung oder aus anderen wichtigen Gründen, die die QHSE Akademie GmbH nicht zu vertreten hat, können ausgeschriebene Lehrgänge abgesagt werden. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
Zahlungsbedingungen
Für die Teilnahme werden in der Regel Gebühren erhoben, deren jeweilige Höhe aus dem Maßnahmenvertrag bzw. aus dem Angebot hervorgeht.
Bei AZAV-Maßnahmen wird die Begleichung der Teilnahmegebühren durch die QHSE Akademie GmbH, wenn nicht anders vereinbart, mit dem zuständigen Kostenträger geregelt.
Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass für die anfallenden Gebühren eine Direktzahlung zwischen dem zuständigen Kostenträger und der QHSE Akademie GmbH vereinbart und vollzogen wird.
Bei offenen Bildungsangeboten ist die Teilnahmegebühr vor dem Beginn der Maßnahme zu entrichten.
Voraussetzungen für Teilnahme
Über die Maßnahmenteilnahme entscheidet die QHSE Akademie GmbH aufgrund der für die angestrebten Maßnahme verbindlichen Zugangsvoraussetzungen auf der Basis der Anmeldung bzw. bei geförderten Maßnahmen eines Beratungsgespräches und wenn erforderlich des Ergebnisses der Aufnahmeprüfung bzw. des Eignungstestes.
Anmeldung bzw. Vertragsabschluss
Die Anmeldung erfolgt schriftlich, über die Website, per Mail, per Fax oder per Brief. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bei der QHSE Akademie GmbH berücksichtigt.
Eine Anmeldung von SGB III oder SGB II -geförderten Teilnehmer/ -innen kann nur erfolgen, wenn ein Beratungsgespräch mit dem/ der Zuständigen in der Bundesagentur für Arbeit oder der ARGE oder der entsprechenden Kommune erfolgt ist.
Vor Beginn der Veranstaltung reicht der Teilnehmer eine Kostenzusage (z. B. Bildungsgutschein oder Aktivierungsgutschein) der fördernden Stelle ein, sofern der QHSE Akademie GmbH nicht bereits eine Förderzusage vorliegt.
Rücktritt
Ein Rücktritt vom Lehrgang ist nur schriftlich (Unterschrift des/ der Teilnehmers/ in) bis zum letzten Werktag vor Lehrgangsbeginn (Eingang bei der Verwaltung der QHSE Akademie GmbH) möglich.
Erfolgt ein Rücktritt, weil die im Rahmen des SGB III oder SGB II beantragte Förderung für den Lehrgang oder für den Teilnehmer/ die Teilnehmerin nicht bewilligt wird, entstehen ihm/ ihr keine Rücktrittskosten.
Nimmt ein Teilnehmer/ eine Teilnehmerin eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf, entstehen ihm/ ihr keine Rücktrittskosten. Gleiches gilt auch bei längerer Krankheit.
Die Punkte letzten beiden Punkte gelten auch nach Beginn der Maßnahme.
Kündigung
Eine Kündigung hat in Schriftform zu erfolgen.
Kündigung durch den Teilnehmer/ die Teilnehmerin
Der Teilnehmer kann im Laufe der Maßnahme kostenfrei kündigen, sofern hierfür ein wichtiger Grund vorliegt, der mit dem Kostenträger abgestimmt ist, z.B. wenn die Bundesagentur für Arbeit die Förderbewilligung zurückzieht. Gleiches gilt im Falle einer nachgewiesenen Erkrankung des Teilnehmers vor oder während der Maßnahme.
Sollte ein über eine AZAV-Maßnahme geförderter Teilnehmer vor Antritt oder während der Maßnahme nachweislich eine neue Arbeitsstelle antreten, so hat er ein Sonderkündigungsrecht, durch das er die Maßnahme vorzeitig kostenfrei beenden kann bzw. die Maßnahme nicht antreten muss.
Kündigung durch die QHSE Akademie GmbH
Die QHSE Akademie GmbH ist insbesondere zu einer außerordentlichen oder ordentlichen Kündigung mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende berechtigt, falls
- das Lehrgangsziel nicht oder nicht mehr erreicht werden kann,
- eine öffentliche Förderung entfällt,
- bei Verstoß gegen die Teilnehmerregeln gemäß Ziff. 9 oder gegen die Hausordnung.
Im Falle einer Berufsausbildung nach §§ 4 ff BBiG ist die Kündigung schriftlich zu begründen.
Regeln für Teilnehmer/-innen
Oberstes Ziel aller Mitarbeiter der QHSE Akademie GmbH ist der Erfolg aller Teilnehmer/ -innen. Deshalb sind deren Anweisungen Folge zu leisten.
Die Teilnehmer/ -innen verpflichten sich, regelmäßig am Unterricht teilzunehmen. Der Stundenplan sowie eine vor Ort Hausordnung stellen verbindliche Vorgaben dar und sind einzuhalten. Kann die Teilnahme aus anerkannt entschuldbaren Gründen (Krankheit, Krankheit des eigenen Kindes, Termine für Vorstellungsgespräche) nicht erfolgen, muss der QHSE Akademie GmbH dies unverzüglich, sofern nicht unmöglich, bis spätestens 09:00 Uhr des Fehltages mitgeteilt werden. Bei einer AZAV-Maßnahme muss im Krankheitsfall ein ärztliches Attest (gültig vom 1. Krankheitstag an, bis spätestens zum 3. Werktag bei der QHSE Akademie GmbH eingereicht werden. Termine für Vorstellungsgespräche sind durch das Unternehmen schriftlich zu bestätigen.
Unentschuldigte Fehlzeiten werden durch die QHSE Akademie GmbH schriftlich angemahnt, eine Abschrift hiervon erhält die fördernde Stelle.
Zur Verfügung gestellte Geräte sowie Unterrichts- und Trainingsräume sind pfleglich zu behandeln.
Essen, Trinken und Rauchen ist ausschließlich in hierfür ausdrücklich zugelassenen Räumen gestattet.
Die bereitgestellten Unterrichtsmaterialien unterliegen dem Urheberrecht und dürfen nur im Rahmen der Bildungsmaßnahme verwendet, nicht vervielfältigt und nicht an Dritte weitergegeben werden.
Die Teilnehmer bzw. Teilnehmerinnen haften für Schäden, die durch widerrechtliches Kopieren, Scannen oder anderweitiges Vervielfältigen entstehen.
Ebenso darf auf keinen Fall nicht lizenzierte bzw. Fremdsoftware auf den Computern der QHSE Akademie GmbH installiert werden.
Zur Verfügung stehende Internetanschlüsse dürfen ausschließlich im Zusammenhang mit den Ausbildungsinhalten genutzt werden. Auf keinen Fall ist es erlaubt, rechts- bzw. sittenwidrige Internetseiten aufzurufen.
Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen stellen die QHSE Akademie GmbH von jeglicher Haftung bzw. von Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund von rechtswidrigem Umgang mit dem Internet entstehen können.
Kosten für eine unzulässige private Nutzung sind vom Teilnehmer zu tragen.
Die Teilnehmer/-innen stimmen der Erfassung von Teilnehmerdaten unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes und der Datenschutz-Grundverordnung zu.
Teilnehmer und Teilnehmerinnen, die nachhaltig gegen die Teilnehmerpflichten verstoßen, können vom Unterricht ausgeschlossen oder gekündigt werden. Der QHSE Akademie GmbH bleibt es vorbehalten, Schadensersatzansprüche wegen Verstoßes gegen diese Teilnehmerregeln geltend zu machen.
Abschluss und Prüfung
Der Lehrgang endet alternativ mit
- der Übergabe einer Teilnahmebescheinigung oder eines Zertifikates,
- der Erfolgskontrolle bzw. Abschlussprüfung,
- der Zulassung zur Abschlussprüfung einer externen Prüfinstanz, wie z.B. der IHK.
Die Durchführung und Auswertung der Prüfungen erfolgen nach dem lehrgangsspezifischen Prüfungsplan.
Zeugnisse/ Bescheinigungen
Eine bestandene Erfolgskontrolle bzw. Abschlussprüfung wird den Teilnehmern bzw. Teilnehmerinnen durch eine Urkunde oder ein Zertifikat bescheinigt.
In jedem Fall (auch bei Nichtbestehen oder vorzeitiger Beendigung der Maßnahme) erhält der Teilnehmer eine Teilnahmebescheinigung über das Ziel der Maßnahme, die Dauer, die Anzahl absolvierter Unterrichtseinheiten und der jeweiligen Inhalte.
Praktika
Wenn für eine Maßnahme ein Praktikum vereinbart ist, unterstützt die QHSE Akademie GmbH die Teilnehmer bzw. Teilnehmerinnen bei der Beschaffung geeigneter Praktikumsplätze.
Haftung der QHSE Akademie GmbH
Die QHSE Akademie GmbH haftet bei Unfällen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, jedoch nicht für Verlust, Beschädigungen oder Diebstahl von Gegenständen aller Art. Die Teilnahme an einer Maßnahme garantiert nicht das Bestehen der Erfolgskontrolle bzw. Prüfung, die QHSE Akademie GmbH garantiert nicht den Erfolg einer Maßnahme.
Vertragsgestaltung
Für die Beziehung zwischen den Vertragspartnern ist allein der Vertrag verbindlich. Individualabsprachen müssen schriftlich bestätigt werden.
Mündliche Zusagen oder Vereinbarungen über die Entbehrlichkeit der Schriftform sind unwirksam.
Sonstige Bedingungen
Durch die Unwirksamkeit einzelner Klauseln wird die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen und des Vertrages nicht berührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, eine ungültige Klausel durch eine andere Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung möglichst weitgehend entspricht.
Für die vertraglichen Beziehungen der Parteien gilt deutsches Recht.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist der Geschäftssitz der QHSE Akademie GmbH.