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  • Vortrag
Kurs-Nr.:
SiGeKo-K
Preis:
1.899,00 EUR (zzgl. MwSt.)
Ort:
verschieden
Gruppe:
keine Angabe
Level:
keine Angabe

Beschreibung

Die erforderliche fachliche Qualifikation, um als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator tätig zu werden, schließt auch nachweisbare arbeitsschutzfachliche Kenntnisse mit ein. Dies wird in den Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen - Geeigneter Koordinator (RAB 30) gefordert. Dieser dreitägige Kurs vermittelt die in Anlage B der RAB 30 geforderten Kenntnisse.

Personen, die eine Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit abgeschlossen haben, benötigen den Kurs nicht, hier empfehlen wir den Kurs "Spezielle Koordinatorenkenntnisse nach BaustellV Anl. C".

Teilnehmerkreis:

Dieser Kurs richtet sich an:

  • Bauherren,
  • Bauunternehmer,
  • Generalunternehmer,
  • Planer,
  • Bauleiter,
  • Architekten,
  • Bauingenieure,
  • Meister,
  • Techniker und
  • geprüfte Poliere.

Voraussetzungen:

Zur Teilnahme an diesenm Kurs ist eine baufachliche Ausbildung z.B.

  • Studium zum Architekt, Ingenieur oder Techniker beziehungsweise
  • Ausbildung zum Meister, geprüfter Polier oder Facharbeiter
  • sowie mindestens 2 Jahre Berufserfahrung

erforderlich.

Inhalte:

1   Arbeitsschutzrecht und Arbeitsschutzsystem

  • Europarechtliche Anforderungen
  • Gliederung des deutschen Arbeitsschutzsystems
  • Grundpflichten des Arbeitgebers/Unternehmers
  • Arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung im Baubereich

1.1   Inhalte des Arbeitsschutzgesetzes

  • Rechtliche Stellung des Arbeitsschutzgesetzes
  • Adressaten und ihre Schutzverpflichtungen
  • Allgemeine Grundsätze nach § 4 ArbSchG
  • Beurteilung der Arbeitsbedingungen und zu treffende Schutzmaßnahmen
  • Verpflichtung zur Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber

1.2   Grundzüge der Rechtsverordnungen nach dem ArbSchG

  • Baustellenverordnung
  • Arbeitsstättenverordnung
  • Arbeitsmittelbenutzungsverordnung
  • PSA-Benutzungsverordnung
  • Lastenhandhabungsverordnung
  • Betriebssicherheitsverordnung
1.3   Vorschriften der Unfallversicherungsträger

2   Baustellenspezifische Unfall- und Gesundheitsgefährdungen und erforderliche Schutzmaßnahmen

2.1   Maßnahmen zur Sicherheit bei Erd- und Tiefbauarbeiten

  • Einflüsse auf die Standsicherheit des Bodens
  • Sicherungsanforderungen nach UVV und DIN 4124
  • Gebäudesicherung im Bereich von Ausschachtungen, Gründungen und Unterfangungen (DIN 4123)
  • Erdverlegte Leitungen und Anlagen

2.2   Gefährdung durch Absturz

  • Absturzsicherungen
  • Auffangeinrichtungen
  • Arten, technische Ausführung und Absturzhöhen
  • Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz

2.3   Sicherer Einsatz von Gerüsten

  • Gerüstarten und Einsatzbedingungen
  • Arbeits- und Schutzgerüste (DIN 4420)
  • Verantwortlichkeiten bei Aufbau und Nutzung von Gerüsten
  • Brauchbarkeitsnachweis

2.4   Sicherer Einsatz von Leitern, Fahrgerüsten und Hebebühnen

2.5   Gefährdungen durch Elektrizität

  • Schutzmaßnahmen gegen gefährliche Körperströme (Schutz gegen direktes und indirektes Berühren)
  • Errichtung, Instandhaltung und Prüfungen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel
  • Sicherheit und Erkennbarkeit von Stromleitungen

2.6   Betrieblicher Brand- und Explosionsschutz

  • Grundlagen der Brandentstehung
  • Umgang mit explosions- und feuergefährlichen Stoffen
  • Brandschutz- und Sicherheitskennzeichnung
  • Bekämpfung von Entstehungsbränden

2.7   Gefährdungen durch Gefahrstoffe

  • Grundzüge gefahrstoffrechtlicher Vorschriften (ChemG, GefStoffV, TRGS)
  • Kennzeichnung, Lagerung und Entsorgung
  • Grenzwerte
  • Gefahrstoffinformationssysteme

2.8   Maßnahmen zur Sicherheit bei Montagearbeiten

  • Allgemeine Grundsätze und Montageanweisung
  • Fertigteiltransport, Lagerung und Lastförderung
  • Standsicherheit, Zwischenbauzustände und Gefährdungen durch Absturz

2.9   Maßnahmen zur Sicherheit bei Abbruch- und Sanierungsarbeiten

2.10   Sicherer Personen- und Fahrzeugverkehr, sichere Baustellentransporte und Lagerung

  • Arbeitsplätze und Verkehrswege
  • Witterungseinflüsse (Winterbauverordnung)

2.11   Sicherer Einsatz von Maschinen und Geräten

  • Arten und Einsatzbereiche von Maschinen und Geräten
  • Prüfungen und Prüffristen für technische Arbeitsmittel

2.12   Schutzmaßnahmen bei Lärm und Vibration

3   Einrichtungen der Ersten Hilfe

  • Vorsorgemaßnahmen
  • Rettungskette
  • Sanitätsräume

4   Tagesunterkünfte, Waschräume, Toiletten und sonstige Einrichtungen

5   Persönliche Schutzausrüstungen

  • Bewertung und Auswahl
  • Bereitstellungs- und Benutzungspflicht

6   Arbeitszeitregelungen

  • Rechtliche Regelungen (Arbeitszeitgesetz und tarifliche Regelungen zur Arbeitszeit)
  • Ausnahmemöglichkeiten für Baubetriebe

7   Die Baustellenverordnung

  • Sinn und Zweck der BaustellV und Ihre Stellung im Arbeitsschutzsystem
  • Anwendungsbereich der BaustellV
  • Inhaltliche Anforderungen der BaustellV
  • Aufgaben und Pflichten des Bauherrn oder des von ihm beauftragten Dritten
  • Aufgaben und Pflichten des Koordinators
  • Zweck und Inhalt der Vorankündigung

8   Koordinierung während der Planung der Ausführung

8.1   Aufgaben des Koordinators

8.2   Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan

  • Zweck und Inhalt des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes
  • Ausarbeitung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzplänen für verschiedene Bauaufgaben
  • Umgang mit Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan, Bauzeitenplan, Baustelleneinrichtungsplan, Baustellenordnung, Baustellenver- und -entsorgungsregelungen

8.3   Unterlage für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage

  • Zweck und Inhalt der Unterlage
  • Ausarbeitung der Unterlage für spätere Arbeiten für verschiedene bauliche Anlagen

9   Koordinierung während der Ausführung eines Bauvorhabens

9.1   Aufgaben des Koordinators

9.2   Instrumente für die Tätigkeit des Koordinators und deren Nutzung

  • Informationssystem des Koordinators zur Unterrichtung der Arbeitgeber und der Beschäftigten auf der Baustelle
  • Organisation von Sicherheitsbesprechungen und Baustellenbegehungen
  • Umgang mit den während der Planung der Ausführung erstellten Plänen und Unterlagen
  • Hinwirken auf das Umsetzen der Inhalte von Protokollen, Plänen und Konzepten während der Ausführung

9.3   Umgang mit Konfliktsituationen

10   Rechtliche Grundlagen

  • Die rechtliche Stellung des Koordinators im Verhältnis zum Bauherrn und zu den am Bau Beteiligten
  • Befugnisse des Koordinators
  • Zivilrechtliche Beziehungen des Koordinators zu allen am Bau Beteiligten (Vertragstypen, Vertragsinhalte)
  • Berücksichtigung der BaustellV in den vom Bauherrn abzuschließenden Verträgen
  • Einschlägige Grundkenntnisse der VOB
  • Auswirkungen unzureichender vertraglicher Regelungen und Ausschreibungsmängel, Grenzen vertraglicher Regelungen (§ 305 ff. BGB)
  • Verantwortung und Haftung des Koordinators
  • Sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung in den ausführenden Unternehmen.

Nutzen:

Durch unsere erfahrenen Dozenten und den praktischen Unterricht kommen Teilnehmer zu sofort umsetzbarem Nutzen.

Nach erfolgreichem Abschluss erhalten die Teilnehmer ein Zertifikat.

Hinweise:

  • Das Ausbildungsseminar erfüllt die Qualitätskriterien für Lehrgangsträger nach RAB 30, Anlagen C + D.
  • Die Teilnehmeranzahl ist auf 20 Personen begrenzt.
  • Die Dauer des Kurses beträgt 64 LE (je 45 Minuten).

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