Sicherheitsbeauftragte
Das Sozialgesetzbuch 7 (SGB 7) verpflichtet den Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten mindestens einen Sicherheitsbeauftragten zu bestellen.
Mit seiner Tätigkeit hat der Sicherheitsbeauftragter dazu beizutragen, das die
- Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten
zu jeder Zeit sicher umgesetzt werden.
Wie viele Sicherheitsbeauftragte das Unternehmen insgesamt benötigt, richtet sich gemäß der DGUV-Vorschrift 1 nach
- der Anzahl der Beschäftigten,
- den vorliegenden Unfallrisiken und Gesundheitsgefahren und
- der räumlichen, zeitlichen und fachlichen Nähe der zuständigen Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten
Daher gibt es keine Tabellen, wo man die Anzahl der benötigten Sicherheitsbeauftragten nachschlagen könnte. Jeder Betrieb muss dies selbst entscheiden. Die Kriterien finden Sie in Abschnitt 4.2 der DGUV-Regel 100-001 genauer definiert.