Gefährdungsbeurteilung
Die Gefährdungsbeurteilung beschreibt den Prozess der systematischen Ermittlung und Bewertung aller relevanten Gefährdungen, denen die Beschäftigten im Zuge ihrer beruflichen Tätigkeit ausgesetzt sind. Hinzu kommt die Ableitung und Umsetzung aller zum Schutz der Sicherheit und der Gesundheit erforderlichen Maßnahmen, die anschließend hinsichtlich ihrer Wirksamkeit überprüft werden müssen. Das Ziel besteht darin, Gefährdungen bei der Arbeit frühzeitig zu erkennen und diesen präventiv, das heißt noch bevor gesundheitliche Beeinträchtigungen oder Unfälle auftreten, entgegenzuwirken.
Die Gefährdungsbeurteilung zu
- Arbeitsstätten,
- Arbeitsplätzen,
- Arbeitsmitteln,
- Tätigkeiten,
- Arbeitsabläufen und
- Arbeitszeiten
basiert unter anderem auf
- Arbeitsschutzgesetz §§ 5, 6,
- Betriebssicherheitsverordnung § 3,
- Gefahrstoffverordnung § 6,
- Arbeitsstättenverordnung § 3,
- Biostoffverordnung § 4,
- …
Demnach kann sich eine Gefährdung insbesondere durch:
- die Gestaltung und die Einrichtung der Arbeitsstätte und des Arbeitsplatzes,
- physikalische, chemische und biologische Einwirkungen,
- die Gestaltung, die Auswahl und den Einsatz von Arbeitsmitteln, insbesondere von Arbeitsstoffen, Maschinen, Geräten und Anlagen sowie den Umgang damit,
- die Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeit und deren Zusammenwirken,
- unzureichende Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten,
- psychische Belastungen
bei der Arbeit ergeben.