• Auditorium
  • Geschafft
  • Teilnehmer
  • Besprechung
  • Vortrag
Kurs-Nr.:
SiGeKo-B
Preis:
999,00 EUR (zzgl. MwSt.)
Ort:
verschieden
Gruppe:
keine Angabe
Level:
keine Angabe

Beschreibung

Die erforderliche fachliche Qualifikation, um als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator tätig zu werden, schließt auch nachweisbare arbeitsschutzfachliche Kenntnisse mit ein. Dies wird in den Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen - Geeigneter Koordinator (RAB 30) gefordert. Dieser dreitägige Kurs vermittelt die in Anlage B der RAB 30 geforderten Kenntnisse.

Personen, die eine Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit abgeschlossen haben, benötigen diesen Kurs nicht.

Teilnehmerkreis:

Dieser Kurs richtet sich an:

  • Bauherren,
  • Bauunternehmer,
  • Generalunternehmer,
  • Planer,
  • Bauleiter,
  • Architekten,
  • Bauingenieure,
  • Meister,
  • Techniker und
  • geprüfte Poliere.

Voraussetzungen:

Zur Teilnahme an diesem Kurs ist eine baufachliche Ausbildung z.B.

  • Studium zum Architekt, Ingenieur oder Techniker beziehungsweise
  • Ausbildung zum Meister, geprüfter Polier oder Facharbeiter
  • sowie mindestens 2 Jahre Berufserfahrung

erforderlich.

Inhalte:

1   Arbeitsschutzrecht und Arbeitsschutzsystem

  • Europarechtliche Anforderungen
  • Gliederung des deutschen Arbeitsschutzsystems
  • Grundpflichten des Arbeitgebers/Unternehmers
  • Arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung im Baubereich

1.1   Inhalte des Arbeitsschutzgesetzes

  • Rechtliche Stellung des Arbeitsschutzgesetzes
  • Adressaten und ihre Schutzverpflichtungen
  • Allgemeine Grundsätze nach § 4 ArbSchG
  • Beurteilung der Arbeitsbedingungen und zu treffende Schutzmaßnahmen
  • Verpflichtung zur Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber

1.2   Grundzüge der Rechtsverordnungen nach dem ArbSchG

  • Baustellenverordnung
  • Arbeitsstättenverordnung
  • Arbeitsmittelbenutzungsverordnung
  • PSA-Benutzungsverordnung
  • Lastenhandhabungsverordnung
  • Betriebssicherheitsverordnung
1.3   Vorschriften der Unfallversicherungsträger

2   Baustellenspezifische Unfall- und Gesundheitsgefährdungen und erforderliche Schutzmaßnahmen

2.1   Maßnahmen zur Sicherheit bei Erd- und Tiefbauarbeiten

  • Einflüsse auf die Standsicherheit des Bodens
  • Sicherungsanforderungen nach UVV und DIN 4124
  • Gebäudesicherung im Bereich von Ausschachtungen, Gründungen und Unterfangungen (DIN 4123)
  • Erdverlegte Leitungen und Anlagen

2.2   Gefährdung durch Absturz

  • Absturzsicherungen
  • Auffangeinrichtungen
  • Arten, technische Ausführung und Absturzhöhen
  • Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz

2.3   Sicherer Einsatz von Gerüsten

  • Gerüstarten und Einsatzbedingungen
  • Arbeits- und Schutzgerüste (DIN 4420)
  • Verantwortlichkeiten bei Aufbau und Nutzung von Gerüsten
  • Brauchbarkeitsnachweis

2.4   Sicherer Einsatz von Leitern, Fahrgerüsten und Hebebühnen

2.5   Gefährdungen durch Elektrizität

  • Schutzmaßnahmen gegen gefährliche Körperströme (Schutz gegen direktes und indirektes Berühren)
  • Errichtung, Instandhaltung und Prüfungen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel
  • Sicherheit und Erkennbarkeit von Stromleitungen

2.6   Betrieblicher Brand- und Explosionsschutz

  • Grundlagen der Brandentstehung
  • Umgang mit explosions- und feuergefährlichen Stoffen
  • Brandschutz- und Sicherheitskennzeichnung
  • Bekämpfung von Entstehungsbränden

2.7   Gefährdungen durch Gefahrstoffe

  • Grundzüge gefahrstoffrechtlicher Vorschriften (ChemG, GefStoffV, TRGS)
  • Kennzeichnung, Lagerung und Entsorgung
  • Grenzwerte
  • Gefahrstoffinformationssysteme

2.8   Maßnahmen zur Sicherheit bei Montagearbeiten

  • Allgemeine Grundsätze und Montageanweisung
  • Fertigteiltransport, Lagerung und Lastförderung
  • Standsicherheit, Zwischenbauzustände und Gefährdungen durch Absturz

2.9   Maßnahmen zur Sicherheit bei Abbruch- und Sanierungsarbeiten

2.10   Sicherer Personen- und Fahrzeugverkehr, sichere Baustellentransporte und Lagerung

  • Arbeitsplätze und Verkehrswege
  • Witterungseinflüsse (Winterbauverordnung)

2.11   Sicherer Einsatz von Maschinen und Geräten

  • Arten und Einsatzbereiche von Maschinen und Geräten
  • Prüfungen und Prüffristen für technische Arbeitsmittel

2.12   Schutzmaßnahmen bei Lärm und Vibration

3   Einrichtungen der Ersten Hilfe

  • Vorsorgemaßnahmen
  • Rettungskette
  • Sanitätsräume

4   Tagesunterkünfte, Waschräume, Toiletten und sonstige Einrichtungen

5   Persönliche Schutzausrüstungen

  • Bewertung und Auswahl
  • Bereitstellungs- und Benutzungspflicht

6   Arbeitszeitregelungen

  • Rechtliche Regelungen (Arbeitszeitgesetz und tarifliche Regelungen zur Arbeitszeit)
  • Ausnahmemöglichkeiten für Baubetriebe

Nutzen:

Durch unsere erfahrenen Dozenten und den praktischen Unterricht kommen Teilnehmer zu sofort umsetzbarem Nutzen.

Nach erfolgreichem Abschluss erhalten die Teilnehmer ein Zertifikat.

Hinweise:

  • Das Ausbildungsseminar erfüllt die Qualitätskriterien für Lehrgangsträger nach RAB 30, Anlage D.
  • Die Teilnehmeranzahl ist auf 20 Personen begrenzt.
  • Die Dauer des Kurses beträgt 32 LE (je 45 Minuten).

Tragen Sie sich in die Interessentenliste ein!

Nächste Termine
keine Kurse