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Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet alle Arbeitgeber,

  • die Gefährdungen der Beschäftigten bei der Arbeit zu beurteilen,
  • Maßnahmen abzuleiten,
  • diese umzusetzen und
  • die Wirksamkeit zu überprüfen
  • sowie das Ergebnis zu dokumentieren.

So lässt sich feststellen, welche Arbeitsschutzmaßnahmen erforderlich sind.

Wie der Arbeitgeber die Beurteilung vorzunehmen hat, regelt das Gesetz nicht, es legt jedoch bestimmte Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilungen fest. Diese müssen vom Arbeitgeber bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung beachtet werden. Wird die Gefährdungsbeurteilung in die Organisation des Betriebes integriert, hilft sie die betrieblichen Abläufe zu optimieren und die Beschäftigten zu motivieren.

 In diesem Workshop werden Sie auf die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung für Ihr Unternehmen vorbereitet.

... Handlungshilfen für Ihre spezifischen Bedürfnisse auszuwählen.

 

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