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  • Vortrag
Kurs-Nr.:
SiGeKo-C
Preis:
999,00 EUR (zzgl. MwSt.)
Ort:
verschieden
Gruppe:
keine Angabe
Level:
keine Angabe

Beschreibung

Die erforderliche fachliche Qualifikation, um als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator tätig zu werden, schließt auch nachweisbare spezielle Koordinatorenkenntnisse mit ein. Dies wird in den Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen - Geeigneter Koordinator (RAB 30) gefordert. Dieser dreitägige Kurs vermittelt die in Anlage C der RAB 30 geforderten Kenntnisse.

Teilnehmerkreis:

Dieser Kurs richtet sich an:

  • Bauherren,
  • Bauunternehmer,
  • Generalunternehmer,
  • Planer,
  • Bauleiter,
  • Architekten,
  • Bauingenieure,
  • Meister,
  • Techniker und
  • geprüfte Poliere.

Voraussetzungen:

Zur Teilnahme an diesem Kurs ist eine baufachliche Ausbildung z.B.

  • Studium zum Architekt, Ingenieur oder Techniker beziehungsweise
  • Ausbildung zum Meister, geprüfter Polier oder Facharbeiter
  • sowie mindestens 2 Jahre Berufserfahrung

erforderlich.

Inhalte:

1   Die Baustellenverordnung

  • Sinn und Zweck der BaustellV und Ihre Stellung im Arbeitsschutzsystem
  • Anwendungsbereich der BaustellV
  • Inhaltliche Anforderungen der BaustellV
  • Aufgaben und Pflichten des Bauherrn oder des von ihm beauftragten Dritten
  • Aufgaben und Pflichten des Koordinators
  • Zweck und Inhalt der Vorankündigung

2   Koordinierung während der Planung der Ausführung

2.1   Aufgaben des Koordinators

2.2   Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan

  • Zweck und Inhalt des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes
  • Ausarbeitung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzplänen für verschiedene Bauaufgaben
  • Umgang mit Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan, Bauzeitenplan, Baustelleneinrichtungsplan, Baustellenordnung, Baustellenver- und -entsorgungsregelungen

2.3   Unterlage für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage

  • Zweck und Inhalt der Unterlage
  • Ausarbeitung der Unterlage für spätere Arbeiten für verschiedene bauliche Anlagen

3   Koordinierung während der Ausführung eines Bauvorhabens

3.1   Aufgaben des Koordinators

3.2   Instrumente für die Tätigkeit des Koordinators und deren Nutzung

  • Informationssystem des Koordinators zur Unterrichtung der Arbeitgeber und der Beschäftigten auf der Baustelle
  • Organisation von Sicherheitsbesprechungen und Baustellenbegehungen
  • Umgang mit den während der Planung der Ausführung erstellten Plänen und Unterlagen
  • Hinwirken auf das Umsetzen der Inhalte von Protokollen, Plänen und Konzepten während der Ausführung

3.3   Umgang mit Konfliktsituationen

4   Rechtliche Grundlagen

  • Die rechtliche Stellung des Koordinators im Verhältnis zum Bauherrn und zu den am Bau Beteiligten
  • Befugnisse des Koordinators
  • Zivilrechtliche Beziehungen des Koordinators zu allen am Bau Beteiligten (Vertragstypen, Vertragsinhalte)
  • Berücksichtigung der BaustellV in den vom Bauherrn abzuschließenden Verträgen
  • Einschlägige Grundkenntnisse der VOB
  • Auswirkungen unzureichender vertraglicher Regelungen und Ausschreibungsmängel, Grenzen vertraglicher Regelungen (§ 305 ff. BGB)
  • Verantwortung und Haftung des Koordinators
  • Sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung in den ausführenden Unternehmen.

Nutzen:

Durch unsere erfahrenen Dozenten und den praktischen Unterricht kommen Teilnehmer zu sofort umsetzbarem Nutzen.

Nach erfolgreichem Abschluss erhalten die Teilnehmer ein Zertifikat.

Hinweise:

  • Das Ausbildungsseminar erfüllt die Qualitätskriterien für Lehrgangsträger nach RAB 30, Anlage D.
  • Die Teilnehmeranzahl ist auf 20 Personen begrenzt.
  • Die Dauer des Kurses beträgt 32 LE (je 45 Minuten).

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