Die erforderliche fachliche Qualifikation, um als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator tätig zu werden, schließt auch nachweisbare arbeitsschutzfachliche Kenntnisse mit ein. Dies wird in den Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen - Geeigneter Koordinator (RAB 30) gefordert. Dieser dreitägige Kurs vermittelt die in Anlage B der RAB 30 geforderten Kenntnisse.
Personen, die eine Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit abgeschlossen haben, benötigen diesen Kurs nicht.
Teilnehmerkreis:
Dieser Kurs richtet sich an:
- Bauherren,
- Bauunternehmer,
- Generalunternehmer,
- Planer,
- Bauleiter,
- Architekten,
- Bauingenieure,
- Meister,
- Techniker und
- geprüfte Poliere.
Voraussetzungen:
Zur Teilnahme an diesenm Kurs ist eine baufachliche Ausbildung z.B.
- Studium zum
- Architekt oder
- Ingenieur,
- Techniker, oder
- Ausbildung zum
- geprüfter Polier oder
- Facharbeiter
- sowie mindestens 2 Jahre Berufserfahrung
erforderlich.
Nutzen:
Nach erfolgreichem Abschluss erhalten die Teilnehmer ein Zertifikat.
Hinweise:
- Das Ausbildungsseminar erfüllt die Qualitätskriterien für Lehrgangsträger nach RAB 30, Anlage D.
- Die Teilnehmeranzahl ist auf 20 Personen begrenzt.
- Die Dauer des Kurses beträgt 32 LE (je 45 Minuten).