Die erforderliche fachliche Qualifikation, um als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator tätig zu werden, schließt auch nachweisbare spezielle Koordinatorenkenntnisse mit ein. Dies wird in den Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen - Geeigneter Koordinator (RAB 30) gefordert. Dieser dreitägige Kurs vermittelt die in Anlage C der RAB 30 geforderten Kenntnisse.
Teilnehmerkreis:
Dieser Kurs richtet sich an:
- Bauherren,
- Bauunternehmer,
- Generalunternehmer,
- Planer,
- Bauleiter,
- Architekten,
- Bauingenieure,
- Meister,
- Techniker und
- geprüfte Poliere.
Voraussetzungen:
Zur Teilnahme an diesenm Kurs ist eine baufachliche Ausbildung (z.B. Studium zum Architekt oder Ingenieur, Techniker oder geprüfter Polier) und mindestens 2 Jahre Berufserfahrung erforderlich.
Nach erfolgreichem Abschluss erhalten die Teilnehmer ein Zertifikat.
Hinweise:
- Das Ausbildungsseminar erfüllt die Qualitätskriterien für Lehrgangsträger nach RAB 30, Anlage D.
- Die Teilnehmeranzahl ist auf 20 Personen begrenzt.
- Die Dauer des Kurses beträgt 32 LE (je 45 Minuten).