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Die erforderliche fachliche Qualifikation, um als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator tätig zu werden, schließt auch nachweisbare spezielle Koordinatorenkenntnisse mit ein. Dies wird in den Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen - Geeigneter Koordinator (RAB 30) gefordert. Dieser dreitägige Kurs vermittelt die in Anlage C der RAB 30 geforderten Kenntnisse.

Teilnehmerkreis:

Dieser Kurs richtet sich an:

  • Bauherren,
  • Bauunternehmer,
  • Generalunternehmer,
  • Planer,
  • Bauleiter,
  • Architekten,
  • Bauingenieure,
  • Meister,
  • Techniker und
  • geprüfte Poliere.

Voraussetzungen:

Zur Teilnahme an diesenm Kurs ist eine baufachliche Ausbildung (z.B. Studium zum Architekt oder Ingenieur, Techniker oder geprüfter Polier) und mindestens 2 Jahre Berufserfahrung erforderlich.

Nach erfolgreichem Abschluss erhalten die Teilnehmer ein Zertifikat.

 

 

 

Hinweise:

  • Das Ausbildungsseminar erfüllt die Qualitätskriterien für Lehrgangsträger nach RAB 30, Anlage D.
  • Die Teilnehmeranzahl ist auf 20 Personen begrenzt.
  • Die Dauer des Kurses beträgt 32 LE (je 45 Minuten).
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