Eigene Seminare und Workshops
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Wesentliche Inhalte der RAB 30 Anl. C - Spezielle Koordinatorenkenntnisse
Die wesentlichen Inhalte der Ausbildung zum Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator für den zweiten Teil (Spezielle Koordinatorenkenntnisse) sind entsprechend der RAB 30 Anlage C (Konkretisierung zu § 3 BaustellV):
1 Die Baustellenverordnung
- Sinn und Zweck der BaustellV und Ihre Stellung im Arbeitsschutzsystem
- Anwendungsbereich der BaustellV
- Inhaltliche Anforderungen der BaustellV
- Aufgaben und Pflichten des Bauherrn oder des von ihm beauftragten Dritten
- Aufgaben und Pflichten des Koordinators
- Zweck und Inhalt der Vorankündigung
2 Koordinierung während der Planung der Ausführung
2.1 Aufgaben des Koordinators
2.2 Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan
- Zweck und Inhalt des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes
- Ausarbeitung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzplänen für verschiedene Bauaufgaben
- Umgang mit Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan, Bauzeitenplan, Baustelleneinrichtungsplan, Baustellenordnung, Baustellenver- und -entsorgungsregelungen
2.3 Unterlage für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage
- Zweck und Inhalt der Unterlage
- Ausarbeitung der Unterlage für spätere Arbeiten für verschiedene bauliche Anlagen
3 Koordinierung während der Ausführung eines Bauvorhabens
3.1 Aufgaben des Koordinators
3.2 Instrumente für die Tätigkeit des Koordinators und deren Nutzung
- Informationssystem des Koordinators zur Unterrichtung der Arbeitgeber und der Beschäftigten auf der Baustelle
- Organisation von Sicherheitsbesprechungen und Baustellenbegehungen
- Umgang mit den während der Planung der Ausführung erstellten Plänen und Unterlagen
- Hinwirken auf das Umsetzen der Inhalte von Protokollen, Plänen und Konzepten während der Ausführung
3.3 Umgang mit Konfliktsituationen
4 Rechtliche Grundlagen
- Die rechtliche Stellung des Koordinators im Verhältnis zum Bauherrn und zu den am Bau Beteiligten
- Befugnisse des Koordinators
- Zivilrechtliche Beziehungen des Koordinators zu allen am Bau Beteiligten (Vertragstypen, Vertragsinhalte)
- Berücksichtigung der BaustellV in den vom Bauherrn abzuschließenden Verträgen
- Einschlägige Grundkenntnisse der VOB
- Auswirkungen unzureichender vertraglicher Regelungen und Ausschreibungsmängel, Grenzen vertraglicher Regelungen (§ 305 ff BGG)
- Verantwortung und Haftung des Koordinators
- Sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung in den ausführenden Unternehmen.
Siehe auch:
Wesentliche Inhalte der RAB 30 Anl. B - Arbeitsschutzfachliche Kenntnisse
Die wesentlichen Inhalte der Ausbildung zum Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator für den ersten Teil (Arbeitsschutzfachliche Kenntnisse) sind entsprechend der RAB 30 Anlage B (Konkretisierung zu § 3 BaustellV):
1. Arbeitsschutzrecht und Arbeitsschutzsystem
- Europarechtliche Anforderungen
- Gliederung des deutschen Arbeitsschutzsystems
- Grundpflichten des Arbeitgebers/Unternehmers
- Arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung im Baubereich
1.1 Inhalte des Arbeitsschutzgesetzes
- Rechtliche Stellung des Arbeitsschutzgesetzes
- Adressaten und ihre Schutzverpflichtungen
- Allgemeine Grundsätze nach § 4 ArbSchG
- Beurteilung der Arbeitsbedingungen und zu treffende Schutzmaßnahmen
- Verpflichtung zur Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber
1.2 Grundzüge der Rechtsverordnungen nach dem ArbSchG
- Baustellenverordnung
- Arbeitsstättenverordnung
- Arbeitsmittelbenutzungsverordnung
- PSA-Benutzungsverordnung
- Lastenhandhabungsverordnung
- Betriebssicherheitsverordnung (nach In-Kraft-Treten)
1.3 Vorschriften der Unfallversicherungsträger
2 Baustellenspezifische Unfall- und Gesundheitsgefährdungen und
erforderliche Schutzmaßnahmen
2.1 Maßnahmen zur Sicherheit bei Erd- und Tiefbauarbeiten
- Einflüsse auf die Standsicherheit des Bodens
- Sicherungsanforderungen nach UVV und DIN 4124
- Gebäudesicherung im Bereich von Ausschachtungen, Gründungen und Unterfangungen (DIN 4123)
- Erdverlegten Leitungen und Anlagen
2.2 Gefährdung durch Absturz
- Absturzsicherungen
- Auffangeinrichtungen
- Arten, technische Ausführung und Absturzhöhen
- Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz
2.3 Sicherer Einsatz von Gerüsten
- Gerüstarten und Einsatzbedingungen
- Arbeits- und Schutzgerüste (DIN 4420)
- Verantwortlichkeiten bei Aufbau und Nutzung von Gerüsten
- Brauchbarkeitsnachweis
2.4 Sicherer Einsatz von Leitern, Fahrgerüsten und Hebebühnen
2.5 Gefährdungen durch Elektrizität
- Schutzmaßnahmen gegen gefährliche Körperströme (Schutz gegen direktes und indirektes Berühren)
- Errichtung, Instandhaltung und Prüfungen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel
- Sicherheit und Erkennbarkeit von Stromleitungen
2.6 Betrieblicher Brand- und Explosionsschutz
- Grundlagen der Brandentstehung
- Umgang mit explosions- und feuergefährlichen Stoffen
- Brandschutz- und Sicherheitskennzeichnung
- Bekämpfung von Entstehungsbränden
2.7 Gefährdungen durch Gefahrstoffe
- Grundzüge gefahrstoffrechtlicher Vorschriften (ChemG, GefStoffV, TRGS)
- Kennzeichnung, Lagerung und Entsorgung
- Grenzwerte
- Gefahrstoffinformationssysteme
2.8 Maßnahmen zur Sicherheit bei Montagearbeiten
- Allgemeine Grundsätze und Montageanweisung
- Fertigteiltransport, Lagerung und Lastförderung
- Standsicherheit, Zwischenbauzustände und Gefährdungen durch Absturz
2.9 Maßnahmen zur Sicherheit bei Abbruch- und Sanierungsarbeiten
2.10 Sicherer Personen- und Fahrzeugverkehr, sichere
Baustellentransporte und Lagerung
- Arbeitsplätze und Verkehrswege
- Witterungseinflüsse (Winterbauverordnung)
2.11 Sicherer Einsatz von Maschinen und Geräten
- Arten und Einsatzbereiche von Maschinen und Geräten
- Prüfungen und Prüffristen für technische Arbeitsmittel
2.12 Schutzmaßnahmen bei Lärm und Vibration
3 Einrichtungen der Ersten Hilfe
- Vorsorgemaßnahmen
- Rettungskette
- Sanitätsräume
4 Tagesunterkünfte, Waschräume, Toiletten und sonstige Einrichtungen
5 Persönliche Schutzausrüstungen
- Bewertung und Auswahl
- Bereitstellungs- und Benutzungspflicht
6 Arbeitszeitregelungen
- Rechtliche Regelungen (Arbeitszeitgesetz und tarifliche Regelungen zur Arbeitszeit)
- Ausnahmemöglichkeiten für Baubetriebe
Siehe auch:
Sachkunde Prüfung PSA gegen Absturz
DGUV Grundsatz 312-906 Grundlagen zur Qualifizierung von Personen für die Sachkundige Überprüfung und Beurteilung von persönlichen Absturzschutzausrüstungen |
Gasmesstechnik nach Merkblatt T021 bzw. T023
Merkblatt T021 der BG RCI | Merkblatt T023 der BG RCI | ||
Gaswarneinrichtungen und -geräte für toxische Gase/ Dämpfe und Sauerstoff | Gaswarneinrichtungen und -geräte für den Explosionsschutz | ||
Sichtkontrolle und Anzeigetest |
Unterwiesene Person nach 13.1 | ||
Funktionskontrolle | Qualifiziertes Fachpersonal nach 13.2 | ||
Systemkontrolle | Befähigte Person nach 13.3 | ||
Kontrolle der Aufzeichnungen | Befähigte Person nach 13.3 | ||
Wartung und Instandsetzung | Hersteller |
|
BG-RCI Merkblatt T021 Gaswarneinrichtungen und -geräte für toxische Gase/ Dämpfe und Sauerstoff |
BG-RCI Merkblatt T023 Gaswarneinrichtungen und -geräte für den Explosionsschutz |