Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination
Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator, kurz SiGeKo genannt, wird vom Bauherrn für Baustellen bestellt, wenn Beschäftigte mehrerer Unternehmer auf einer Baustelle tätig werden.
Der SiGe-Koordinator übernimmt die Aufgaben nach § 3 der BaustellV während der Planung und Ausführung von Bauvorhaben. Er hat die erforderlichen Maßnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes festzulegen, zu koordinieren und ihre Einhaltung zu überprüfen.
Zu den Aufgaben des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators gehören
- Ausfüllen der Vorankündigung,
- Erstellen und Fortschreiben des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes,
- Erarbeiten der Unterlage für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage,
- Achten auf die Umsetzung von § 4 des ArbSchG (Allgemeine Grundsätze des Arbeitsschutzes).