• Druckerei
  • Lebensmittelproduktion
  • Stahlwerk
  • Gleisarbeiten
  • Chemieabfallgrube
  • Kraftwerk
  • Automobilbau
  • Chemiepark
  • Autowerkstatt
  • Schaltraum
  • Produktionshalle
  • Metallbearbeitung
  • Raffinerie
  • Lagerlogistik
  • Containerterminal
  • Baustelle_Tankstelle
  • Erlenmeierkolben
  • Besprechung
  • Bagger
  • Baustelle Eigenheime

Die erforderliche fachliche Qualifikation, um als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator tätig zu werden, benötigt arbeitsschutzfachliche und spezielle Koordinatorenkenntnisse. Dies wird in den Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen - Geeigneter Koordinator (RAB 30) gefordert. Dieser sechstägige Kurs vermittelt die in Anlage B und der Anlage C der RAB 30 geforderten Fachkenntnisse.

Personen, die eine Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit abgeschlossen haben, benötigen den Kurs B nicht.

Teilnehmerkreis:

Dieser Kurs richtet sich an:

  • Bauherren,
  • Bauunternehmer,
  • Generalunternehmer,
  • Planer,
  • Bauleiter,
  • Architekten,
  • Bauingenieure,
  • Meister,
  • Techniker und
  • geprüfte Poliere.

Voraussetzungen:

Zur Teilnahme an diesenm Kurs ist eine baufachliche Ausbildung z.B.

  • Studium zum
    • Architekt oder
    • Ingenieur,
    • Techniker, oder
  • Ausbildung zum
    • geprüfter Polier oder
    • Facharbeiter
  • sowie mindestens 2 Jahre Berufserfahrung

erforderlich.

Nutzen:

Nach erfolgreichem Abschluss erhalten die Teilnehmer zwei Zertifikate.

Hinweise:

Nächste Termine
keine Kurse