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Die Baustellenverordnung (BaustellV) verpflichtet seit 1998 den Bauherrn, für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, für die Planung der Ausführung sowie für die Ausführung des Bauvorhabens mindestens einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren zu bestellen.

Mit seiner Tätigkeit hat der Koordinator dazu beizutragen,

  • das Bauvorhaben,
  • den Bauablauf und
  • die späteren Arbeiten an der baulichen Anlage

zu jeder Zeit sicher zu gestalten.

Die Aufgabe des SiGeKo's ist es, bereits während der Planungsphase eines Bauvorhabens alle erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten aufeinander abzustimmen. Er hat einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) zu erstellen, der zum Beispiel

  • die einzelnen Gewerke,
  • die Gefährdungen,
  • die Schutzmaßnahmen,
  • besondere Arbeitsschutzbestimmungen und
  • die Sicherheitsvorkehrungen für besonders gefährliche Arbeiten

enthält.

Zudem fertigt er die sogenannten „Unterlage für spätere Arbeiten“ an, aus der Arbeitsschutzmaßnahmen (z. B. bei der Wartung und Instandhaltung) an der baulichen Anlage ersichtlich sind.
Während der Bauphase organisiert und koordiniert er die Zusammenarbeit der verschiedenen Arbeitgeber hinsichtlich des Arbeitsschutzes. Hierzu gehört auch die
Überwachung der Arbeitsverfahren der einzelnen Gewerke.

Geeignete Koordintoren im Sinne der RAB 30 verfügen über

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