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Die wesentlichen Inhalte der Ausbildung zum Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator für den zweiten Teil (Spezielle Koordinatorenkenntnisse) sind entsprechend der RAB 30 Anlage C (Konkretisierung zu § 3 BaustellV):

1       Die Baustellenverordnung

  • Sinn und Zweck der BaustellV und Ihre Stellung im Arbeitsschutzsystem
  • Anwendungsbereich der BaustellV
  • Inhaltliche Anforderungen der BaustellV
  • Aufgaben und Pflichten des Bauherrn oder des von ihm beauftragten Dritten
  • Aufgaben und Pflichten des Koordinators
  • Zweck und Inhalt der Vorankündigung

2        Koordinierung während der Planung der Ausführung

2.1     Aufgaben des Koordinators

2.2     Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan

  • Zweck und Inhalt des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes
  • Ausarbeitung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzplänen für verschiedene Bauaufgaben
  • Umgang mit Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan, Bauzeitenplan, Baustelleneinrichtungsplan, Baustellenordnung, Baustellenver- und -entsorgungsregelungen

2.3     Unterlage für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage

  • Zweck und Inhalt der Unterlage
  • Ausarbeitung der Unterlage für spätere Arbeiten für verschiedene bauliche Anlagen

3        Koordinierung während der Ausführung eines Bauvorhabens

3.1     Aufgaben des Koordinators

3.2     Instrumente für die Tätigkeit des Koordinators und deren Nutzung

  • Informationssystem des Koordinators zur Unterrichtung der Arbeitgeber und der Beschäftigten auf der Baustelle
  • Organisation von Sicherheitsbesprechungen und Baustellenbegehungen
  • Umgang mit den während der Planung der Ausführung erstellten Plänen und Unterlagen
  • Hinwirken auf das Umsetzen der Inhalte von Protokollen, Plänen und Konzepten während der Ausführung

3.3     Umgang mit Konfliktsituationen

4        Rechtliche Grundlagen

  • Die rechtliche Stellung des Koordinators im Verhältnis zum Bauherrn und zu den am Bau Beteiligten
  • Befugnisse des Koordinators
  • Zivilrechtliche Beziehungen des Koordinators zu allen am Bau Beteiligten (Vertragstypen, Vertragsinhalte)
  • Berücksichtigung der BaustellV in den vom Bauherrn abzuschließenden Verträgen
  • Einschlägige Grundkenntnisse der VOB
  • Auswirkungen unzureichender vertraglicher Regelungen und Ausschreibungsmängel, Grenzen vertraglicher Regelungen (§ 305 ff BGG)
  • Verantwortung und Haftung des Koordinators
  • Sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung in den ausführenden Unternehmen.

 Siehe auch:

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